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Bewerbungsprogramm für 2024 niedrig

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Bewerbungsprogramm für 2024 niedrig

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Bewerbungsprogramm für 2024 niedrig
April 15, 2024

Das Finanzministerium und der Internal Revenue Service (IRS) haben Verfahrensleitlinien für das Programmjahr 2024 des Bonuskreditprogramms für einkommensschwache Gemeinden gemäß Abschnitt 48(e) des Internal Revenue Code herausgegeben. Das Finanzministerium kündigte außerdem an, dass das Programm im zweiten Quartal 2024 für Bewerbungen geöffnet werde.

 

 

GRID-Alternativen

 

Dieses Programm bietet im Rahmen des Inflation Reduction Act einen Bonus von 10 oder 20 % auf die Investment Tax Credit (ITC) für qualifizierte Kleinunternehmer Solarmontage oder Windkraftanlagen in einkommensschwachen Gemeinden, auf indischem Land, als Teil bezahlbarer Wohnsiedlungen und zugunsten einkommensschwacher Haushalte.

 

Im ersten Jahr des Programms gingen bei der Verwaltung innerhalb der ersten 30 Tage mehr als 46.000 Bewerbungen von Gemeinden im ganzen Land ein, was eine starke Nachfrage signalisiert. In diesem Jahr stellt die Regierung 1,8 GW zusätzliche Kapazität frei.

 

„Im ersten Jahr der Umsetzung war die Nachfrage nach Solar- und Windkraftinvestitionen in unterversorgten Gemeinden enorm hoch, und wir gehen davon aus, dass sich diese Dynamik in diesem Jahr fortsetzt“, sagte der stellvertretende US-Finanzminister Wally Adeyemo. „Diese Investitionen schaffen Arbeitsplätze und senken die Energiekosten in Gemeinden, die lange Zeit durch mangelnde Investitionen gebremst wurden. Außerdem bieten sie kleinen Unternehmen in diesen Gemeinden neue Möglichkeiten, vom Wachstum der sauberen Energiewirtschaft zu profitieren.“

 

Wie in früheren Leitlinien dargelegt, weist das Low-Income Communities Bonus Credit Program jährlich 1,8 GW an verfügbarer Kapazität über einen Wettbewerbsantrag auf vier Kategorien qualifizierter Solar- oder Windanlagen mit einer maximalen Leistung von weniger als 5 MW zu.

 

Das Programm 2024 sieht zunächst Folgendes vor:

 

600 MW für Anlagen in einkommensschwachen Gemeinden;

200 MW für Anlagen auf indischem Land;

200 MW an Anlagen, die Teil bundesgeförderter Wohnbauten sind;

800 MW an Anlagen, bei denen mindestens 50 % des finanziellen Nutzens des erzeugten Stroms an Haushalte gehen, deren Einkommen unter 200 % der Armutsgrenze oder unter 80 % des mittleren Bruttoeinkommens der Region liegt.

Für das Programmjahr 2024 werden mindestens 50 % der Kapazität jeder Kategorie für Projekte reserviert, die bestimmte Eigentums- und/oder geografische Auswahlkriterien erfüllen, wie in den Leitlinien des Finanzministeriums und des IRS dargelegt.

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